|
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der HUBER UND BOCH OEG (Stand 01.11.2003)
§1 Geltungsbereich
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
§2
Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden
bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom
Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis
auf Widerruf.
§3 Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.
verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend
zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt §3 nicht. Die Verrechnung
erfolgt in Euro.
§4 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung erfolgt in der durch den Kunden ausgewählten
Form (Bar, Nachnahme etc). Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Zustandekommen
des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit
dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft
mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von
4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. statistischem
Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
§5 Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Bei Annahmeverzug (§8) oder anderen wichtigen Gründen,
wie ins besonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück
oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
§6 Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung vierzehn Werktage, wobei der Samstag nicht
als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist
beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem
Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über
die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
1.
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Werktagen
ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum
überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
8. Versteigerungen
Es
genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der
Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines
Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung
des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom
Besteller erhaltenen Waren statt. Im Fall eines Rücktritts
durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten
der Rücksendung. Wir sind berechtigt für Waren, die Gebrauchsspuren
aufweisen und nicht in der Originalverpackung im wiederverkaufsfähigen
Zustand sind, einen adäquaten Betrag zu verrechnen.
§7 Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden
Mahnspesen in Höhe von pauschal Euro 10,90 pro erfolgter Mahnung
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 3,63 zu ersetzen. Nach
erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro
zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung
des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen
zu ersetzen hat.
§8 Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen
gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei
werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht
wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir
nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder
bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem
dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
§9 Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet,
sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen
und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine
und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (gilt nicht
für Verbraucher). Die Lieferfrist erfolgt innerhalb von 1 Woche,
jedoch in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von
30 Tagen ab Bestellung.
§10 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
§11 Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare
Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung
vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die
Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz-
und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
§12 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden
bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl
entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist
oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden,
die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht
werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche
in Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens
aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe
von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte
Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3
Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird
eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben,
so gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt
24 Monate f. Verbrauchergeschäfte.
§13 Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden
an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter
bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle
eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
§14 Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach,
dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
§15 Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt
wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-
und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet
sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer,
zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den
von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware
nicht verfügen, sie ins besonders nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko
für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr
des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
§16 Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns
schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession
ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem
Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht abgetreten werden.
§17 Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den
Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt. §18
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig. Ist der Kunde
Konsument im Sinne des KSCHG gilt die Zuständigkeit jenes Gerichts
als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche
Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
§19 Zertifizierung ÖVE
Die
wird nach schriftlicher Bestätigung durch das CTI (Cooperative
Testing institute for Electrotechnical Products Ltd.), Einzingergasse
4, A-1210 Wien als Zubehörteil für Schalter und Steckdosen
ohne Zertifizierungsnotwendigkeit (ÖVE-Zeichen) betrachtet.
Zusätzlich sind sämtliche geltenden Vorschriften und Gesetze
für die Verwendung der up-schraube unabhängig des Einsatzgebietes
einzuhalten.
§20 Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen -
auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen - personenbezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere
automations nterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-
bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekannt zu geben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse
gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische
Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Ihre Daten werden zum Zweck der Buchhaltung und Vertragserfüllung
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragsabwicklung
unbedingt notwendig, wobei diese uns zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes
verantwortlich sind. Allgemeine Anfragen, Beschwerden und Datenanfragen
richten Sie bitte an: office@tise.at
|
|